Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)

fuer die Vermietung und fuer Dienstleistungen der Westhafen Pier 1 GmbH, Rotfeder-Ring 1, 60327 Frankfurt am Main.

Stand: Juli 2025

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) gelten fuer alle Vertraege, die die Gebrauchsueberlassung von Veranstaltungsraeumen und Veranstaltungsequipment durch die Westhafen Pier 1 GmbH (im Folgenden: „Vermieter“) sowie die Erbringung von Cateringleistungen (Herstellung und Lieferung von Speisen und Getraenken, Bereitstellung von Personal) zum Gegenstand haben.

Unsere Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschaeftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haetten ausdruecklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschaeftsbedingungen abweichender Bedingungen des Mieters den Vertrag vorbehaltlos ausfuehren.

Veranstalter gelten als Mieter.

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertrags- und Leistungsgegenstand ist die Ueberlassung der in der Terminbestaetigung genannten Mietraeume zu dem dort genannten Zeitraum sowie zu den dort festgelegten Bedingungen und sonstigen Zusatzleistungen.

§ 2 Zustandekommen des Mietvertrages

  1. Ein verbindlicher Vertrag ueber die Vermietung von Raeumen und Einrichtungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen kommt nicht mit der Unterzeichnung der Kostenkalkulation durch den Mieter zustande, sondern erst durch die schriftliche Terminbestaetigung des Vermieters. Die Unterzeichnung der Kostenkalkulation stellt das Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, das der schriftlichen Annahme des Vermieters bedarf.
  2. Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter haben schriftlich zu erfolgen. Nachvertragliche Vereinbarungen koennen nicht muendlich erfolgen.
  3. Mit Vertragsschluss bestaetigen die Parteien, dass keine muendlichen Nebenabreden getroffen worden sind.
  4. Optionsbedingungen: Aufgrund der hohen Nachfrage ist es nicht moeglich, bereits in der Planungsphase verbindliche Reservierungen zu vergeben. Es werden daher Optionsbestaetigungen versandt. Diese stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen lediglich zur Klaerung der Rangfolge. Die Option ist zwei Wochen gueltig und erlischt automatisch. Eine individuelle Verlaengerung ist nach Absprache moeglich. Wird waehrend der Optionsphase eine Vermietung an einen anderen Mietinteressenten moeglich, ist der Vermieter berechtigt, die Option aufzuheben, ohne dass hieraus Ansprueche entstehen.

§ 3 Gegenstand, Inhalt und Zweck des Mietvertrages

  1. Der Mietvertrag gilt ausschliesslich fuer die Bereitstellung der Raeumlichkeiten. Zusaetzliche Einrichtungen (z. B. Licht- und Tontechnik) sind gesondert zu vereinbaren und zu vergueten.
  2. Eine Ueberlassung an Dritte oder Untervermietung ist ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht gestattet.
  3. Der Vermieter uebt durch Mitarbeiter oder Beauftragte das Hausrecht aus.
  4. Der Mieter benennt spaetestens zu Beginn der Mietzeit einen verantwortlichen Ansprechpartner. Programm- und Ablaufplaene sind spaetestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Bei erheblichen Abweichungen von der vereinbarten Nutzung steht dem Vermieter ein fristloses Kuendigungsrecht zu.
  5. Die Nutzung der Mietraeume erfolgt gemaess genehmigter Bestuhlungs- und Rettungswegplaene. Abweichungen beduerfen der Zustimmung des Vermieters. Die festgelegten Personenkapazitaeten duerfen nicht ueberschritten werden.
  6. Bei nachtraeglich erkennbarer mangelnder Leistungsfaehigkeit des Mieters kann der Vermieter die Uebergabe verweigern, sofern keine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung erfolgt.

§ 4 Mietzeit

  1. Die Ueberlassung erfolgt fuer den in der Terminbestaetigung genannten Zeitraum. Bei Ueberschreitung wird ein anteiliger Mietzins pro Stunde berechnet.
  2. Bei nicht ordnungsgemaesser Rueckgabe geraet der Mieter in Verzug. Raeumungs- und Einlagerungskosten gehen zu seinen Lasten.
  3. Mietausfallschaeden und weitere Kosten sind vom Mieter zu erstatten.

§ 5 Miete, Zahlungsbedingungen, Preise

  1. Preise ergeben sich aus der Terminbestaetigung zzgl. gesetzlicher MwSt.
  2. Preisanpassungen bei Kostensteigerungen sind zulaessig.
  3. Abschlagszahlungen:
    – Firmenveranstaltungen: 70 % zzgl. MwSt.
    – Privatveranstaltungen: 50 % zzgl. MwSt.
  4. Auslandskunden: 100 % zzgl. MwSt. + Kreditkartensicherheit
  5. Nachberechnungen bei Mehrleistungen
  6. Faelligkeit gemaess Terminbestaetigung
  7. Verzugszinsen und Mahnkosten
  8. Aufrechnung nur mit unbestrittenen Forderungen
  9. Veranstaltungspersonal ausschliesslich ueber den Vermieter
  10. Nebenkosten pauschal
  11. Reinigung & Muellentsorgung

§ 6 Exklusive Partnerschaften

  • Catering: FPS Catering GmbH & Co. KG
  • Technik: 8days a week GmbH
  • Mobiliar: Vogel Event Partner

Zulassung von Fremdanbietern nur nach individueller Vereinbarung.

§ 7 Werbung

Werbemittel duerfen nur mit schriftlicher Zustimmung angebracht werden und sind fristgerecht zu entfernen.

§ 8 Gewerbeausuebung

Gewerbliche Foto- oder sonstige Taetigkeiten nur mit Genehmigung des Vermieters.

§ 9 Rundfunk-, Fernseh-, Video- und Filmaufnahmen

Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und gesonderter Vereinbarung.

§ 10 Versicherung

Der Mieter schliesst eine Haftpflicht- und Sachversicherung ab und stellt den Vermieter frei.

Mindestdeckungssummen:
– Personen: 5.000.000 €
– Sachschaeden: 2.000.000 €

§ 11 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Der Mieter ist Veranstalter und verantwortlich fuer Genehmigungen, Sicherheitsdienste, GEMA/GVL, Jugendschutz und Rettungswege.

§ 12 Haftung

Haftung des Mieters fuer alle Schaeden; Haftung des Vermieters nur bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit, ausgenommen Koerper- und Gesundheitsschaeden.

§ 13 Hausordnung

Schonende Nutzung, Brandschutz, Fluchtwege, Dekorationen, Technik, Zutrittsrechte des Personals.

§ 14 Kuendigung

Ausserordentliches Kuendigungsrecht des Vermieters bei Zahlungsverzug, Gesetzesverstoessen, Sicherheitsrisiken oder hoeherer Gewalt.

§ 15 Kuendigungsfolgen seitens des Mieters

Stornopauschalen gemaess Fristenmodell (50 % / 80 % / 100 %).

§ 16 Hoehere Gewalt

Jede Partei traegt ihre bis dahin entstandenen Kosten. Schadensersatz ausgeschlossen.

§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfuellungsort: Frankfurt am Main.

§ 18 Schlussbestimmungen

Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Uebrigen wirksam.